Karl Pümpin
Schweienring 14
4460 Gelterkinden |
. 2. April 2000
An die Damen und Herren
Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
4460 Gelterkinden
|
Homepage von
Gelterkinden.
Sehr geehrte Damen und Herren
Seit dem 3.August 1999 führe ich eine Homepage mit dem
Thema "Gelterkinden".
Dazu habe ich folgende Punkte zu bemerken:
1. Wöchentlich aktualisiere ich die
Gemeindenachrichten. Wenn ich in Zukunft die Daten dazu
in digitaler Form von Seiten der Gemeinde erhalte, ist
dies für mich eine grosse Erleichterung.
2. Gerne werde ich auch, mir in digitaler Form zur
Verfügung gestellte Dateien von öffentlichem Interesse,
d.h. Gesetze, Verordnungen und Reglemente (z.B.
Hundehaltungsreglement) in die Page einbauen.
3. Meine Page
ist bereit den Namen: www.gelterkinden.ch zu tragen. Von meiner
Seite ist weder mit Herstellungs-, Unterhalts-
noch mit sonst welchen Kosten zu rechnen. Mit der
Namensänderung wird die Page Gemeindebesitz und
ich werde meine Eigentumsrechte abtreten. Gerne
werde ich die Page weiterhin unentgeltlich wöchentlich
aktualisieren. |
4. Layout, Inhalt, u.s.w.: Für
Anregungen und Mutationen habe ich ein offenes Ohr und
lasse jederzeit mit mir darüber reden.
Ich hoffe auf einen positiven Entscheid.
Mit freundlichen Grüssen
Karl Pümpin |
Nach dem Absenden dieses
Briefes geschah mal nichts, keine Eingangsbestätigung,
keine Kontaktname, kein Interesse, einfach nur ein
grosses Nichts! -...da konnte ich die Antwort erahnen.
Antwort erhalten am 27.
Mai, d.h. 8 Wochen später.
Sehr geehrter Herr
Pümpin
Wir danken
Ihnen für das von Ihnen unterbreitete Angebot, den
Internetauftritt der Gemeinde Gelterkinden zu gestalten. Der *Gemeinderat* hat an seiner gestrigen Sitzung
beschlossen, diesen Auftrag dem Kanton Basel-Landschaft
zu übergeben. Es tut uns leid Ihnen keinen besseren
Bescheid geben zu können.
Wir wünschen Ihnen
für die Zukunft alles Gute und grüssen Sie freundlich.
Der Gemeindepräsident /
Baader |
Der Gemeindeverwalter
Plattner |
*Gemeinderat*
Baader / Bossert / Brenna /
Gahlinger / Mangold / Ruesch / Schaub
Ich
wollte nicht für teures Geld der Gemeinde etwas
andrehen!
Es war ein Geschenk an die Einwohner, welches vom Gemeinderat zurückgewiesen
wurde.
|
Ernüchterung.
Punkt 1. & Punkt 2. Leider
kann meine inoffizielle Gelterkinderpage nicht so aktuell
sein wie die Offizielle. Es wird mir nichts zur
Verfügung gestellt.
Punkt 3. Es wird immer gejammert man finde niemand, die
Bürger würden sich nicht mehr fürs Gemeinwohl zur
Verfügung stellen ... und wenn ..., dann dies!
Punkt 4. Ich war bereit auf jegliche Wünsche der
Gemeinde einzugehen
... und so hätte es auch aussehen können Beispiel.
Auch ich hätte auf
Wunsch eine einfache
Page ohne Schnickschnack machen können. Alles hätte
funktioniert. Die Daten hätte ich, wie z.B. die
Redaktion des Anzeigers, als Mail von der Gemeinde
erhalten. Alles wäre problemlos gelaufen. -Immer
aktuell!
Wenn jemand nicht die Fähigkeit besitzt eine neue
Materie zu begreifen, sich in Fremdes einzuarbeiten, dann
denkt er leicht, andere können dies auch nicht und so
entstehen Falschurteile. Ich frage mich, wie viele
solcher Fehlentscheide dieser *Gemeinderat*
schon gefällt hat. Es kehrt mir den Magen wenn ich mir
vorstelle, dass mit meiner Gemeindesteuer Sachen
finanziert werden, die ich kostenlos und mit Freude
selbst gerne erledigt hätte. "Verdammt noch
mal". Ich möchte diesen arroganten und diskriminierenden *Gemeinderat* am
liebsten ohrfeigen.
*Und hier nochmals
die Namen*
Baader / Bossert / -Brenna- / -Gahlinger- / Mangold / -Ruesch- / Schaub
Durchgestrichen
bedeutet nicht mehr im Amt oder Rücktritt angekündigt.
Wenn keine(r) mehr im Amt ist werde ich meinen
Seelenfrieden wieder haben und Gelterkinden bestimmt
einen besseren Gemeinderat.
Anfangs November 07 Schwupps waren`s nur noch drei.
15. November 07: Ein Freudentag; nun nur noch eine!
Weshalb wurde mir keine
Begründung für den abschlägigen Entscheid abgegeben?
Es nötigt mich eine Handvoll Vermutungen anzustellen:
- Was kann schon ein Maurer,
ein Handwerker, der ist dazu zu dumm.
- Gratis, völlig kostenlos,
wo ist da der Haken? Es arbeitet doch niemand
für Gottes Lohn!
- Was nichts kostet ist
nichts Wert!
- Der ist schon über 60; wer
führt die Page weiter wenn er nicht mehr da ist?
Bei der Landeskanzlei haben wir Kontinuität.
- Wenn wir die Page bei der
Landeskanzlei bestellen dann machen wir
bestimmt nichts Dummes!!! (wie mutig!)
- Ich habe in der
Vergangenheit Leserbriefe verfasst mit kritischer
Betrachtung der gemeinderätlichen Entscheidungen
und tue dies jeweils noch heute auf dieser HP.
Dies ist wohl auch ein Grund, der Gemeinderat
verträgt keine Kritik!
Diese Page hätte die
Gemeinde gerade mal lächerliche CHF 150.- jährlich
gekostet (Server- und URL-Gebühren). Vieles hätte
gespart werden können.
Aktualisation und Erweiterung der Homepage hätten auf
Wunsch auch vom Gemeindeverwalter oder sogar von einer Kanzleilehrtochter oder einem Kanzleilehrling gemacht werden können, denn das Homepagebauen und das
Unterhalten ist kinderleicht. Die dazu benötigten Programme
(Designer und Uploader) hätten gratis als Freeware vom
Internet heruntergeladen werden können. Ich hätte die
Lehre in diese "Kunst" an Gemeindeangestellte
gerne kostenlos weiter vermittelt.
Aber eben,
vergessen wir nicht: Hier Gelterkinden, hier steiniger
Boden.
(Willkür,
Selbstherrlichkeit, Arroganz, Verachtung, Diskriminierung).
Was in www.ruenenberg.ch und auch anderswo problemlos
geht, dass ein Einwohner diesen Job übernimmt,
funktioniert bei uns nicht.
Lieber
Gemeindepräsident, lieber *Gemeinderat*,
deine Geringschätzung gegenüber
meiner Person wird von mir postwendend
erwidert. |
1.07.2004 Postskriptum.
Das Ganze hat noch einen rechtlichen Aspekt: http://www.baselland.ch/docs/recht/sgs_4/420.0.pdf
Das Gesetz über
öffentliche Beschaffungen
leitet die Vergabe von u.a. Dienstleistungsaufträgen von
Gemeinden, setzt Massstäbe, dass niemand diskriminiert
wird und regelt die wirtschaftlichste Vergabe.
A. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck
Der Kanton will mit diesem Gesetz:
d. die Gleichbehandlung
aller Anbietenden gewährleisten
§ 3 Gegenstand
Dieses Gesetz gilt für sämtliche Vergaben, die der
Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, namentlich
für: c.
Dienstleistungsaufträge
§ 4 Auftraggebende
Dieses Gesetz gilt für Kanton, Gemeinden
und andere Träger kantonaler oder kommunaler Aufgaben
C. Vergabeverfahren
§ 9 Grundsätze
Bei den Vergaben sind folgende Grundsätze einzuhalten:
b. in keiner Phase des Verfahrens dürfen Anbietende diskriminiert
werden
c. die zur Verfügung stehenden Mittel müssen wirtschaftlich verwendet
werden
E. Öffnung, Prüfung, und Zuschlag
§ 26 Zuschlag
Der Zuschlag
erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot !!!
G. Beschwerdeverfahren
§ 30 Verfahren
Beschwerden sind samt Begründung innerhalb von 10 Tagen
nach Eröffnung des Zuschlages oder der schriftlichen
Begründung an das Verwaltungsgericht zu richten.
Leider habe ich mich
erst jetzt im Internet schlau gemacht und bin nun laut §
30 um über 4 Jahre zu spät, um ans Verwaltungsgericht
zu gelangen!
Glück für den Gemeinderat, denn wirtschaftlich
günstiger als gratis geht es wirklich nicht mehr, das
Recht wäre zu 100% auf meiner Seite gestanden!
So bleibt mir nichts Anderes übrig als diesem Gemeinderat
die rote Karte zu zeigen!
Zu verstecken braucht sich meine Page nicht, wie ich
immer wieder von Einwohnern lobend zu hören bekomme.
Gelterkinden braucht einen "Wind of change".
Aber eben, jedes Dorf hat den Gemeinderat den es verdient!
Vermehrt wurde ich von
Seiten der Gemeinde telefonisch (Herr Peter Plattner) und
per E-Mail (Frau Theres Bitterlin) gebeten meine Seite
"Gelterkinden" zu löschen, da sie nicht immer
aktuell sei und deshalb die Einwohner mit falschen
Angaben gefüttert und damit irritiert werden. Ich werde
der Gemeinde stur diesen Wunsch nicht erfüllen, wäre es
doch für die Kommune einfach Änderungen auch mir
mitzuteilen! So bleibt der Gemeinde nichts anderes übrig
als auf meinen Alzheimer, Hirnschlag, meine
Altersmüdigkeit oder meinen finalen Abgang zu warten,
was ich allzugerne, so das Schicksal will, noch um Jahre
hinauszögern möchte.
|